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Mieterschutzbund
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Sidschei
Geschrieben am: Thu, 02 September 2004, 11:02


King of Bollywood alias MacGyver-Sid alias Bill Murray von MBL


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Da ich gerade ne Mieterhoehung bekommen hab (nach 6 Jahren floet.gif die nicht gerade niedrig noch dazu war motzred.gif ) ist mir mal wieder eingefallen, dass ich solangsam mal in einen Mieterschutzbund sollte - zumal mein Vermieter eh ein wenig - huestel - ist zwinker.gif

Da ich allerdings keinerlei Ahnung habe und im Weg in der Zwischenzeit mehr Schundluder als wirklich seriöse Angebote sind; kann mir mal einer helfen und vielleicht sagen, welcher "Mieterschutzbund" denn der "Standard" in Deutschland ist ?

Afair gibt es da doch einen an sich, oder ? - Oder sind das alles nur regional bedingte ?

Sid

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bluespapst
Geschrieben am: Thu, 02 September 2004, 11:29


Ist hier zu Hause


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Wird damit nun auch schon Schindluder getrieben??
Vorstellen kann ich mir es ja, denn womit man Kohle machen kann ist der Kriminelle schnell da.
ich allerdings bin seit Jahren im Mieterschutzbund und habe bisher noch keine Negativerfahrungen damit gemacht. Für einen geringen Mitgliedsbeitrag helfen die dort. Auf die Frage ob regional oder Bundesdeutsch. Ich glaube reginal ist immer besser und evtl auch schneller.

blues

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bluespapst

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Sidschei
Geschrieben am: Thu, 02 September 2004, 11:35


King of Bollywood alias MacGyver-Sid alias Bill Murray von MBL


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Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (bluespapst @ Thu, 02 September 2004, 12:29)
Wird damit nun auch schon Schindluder getrieben??

Ich konnte mich des Eindruckes nicht erwaehren, nachdem ich die Suchmaschinen belaestigt habe. Zwar noch keine 0190er-Dialer; aber seltsame Seiten mit Monatsgrundgebuehr und wo nicht wirklich ersichtlich ist, welche "Leistungen" denn da nun alle abgedeckt sind.

Einige andere Seiten schweigen sich ueber regionale beschraenkungen aus - machten aber den Eindruck dass dem so sei.

Deswegen frag ich ja, denn imho gibt es doch einen "Deutschlandweiten" mieterschutzbund ?

Zitat (Doppelklick zum übernehmen)
Allerdings bin seit Jahren im Mieterschutzbund und habe bisher noch keine Negativerfahrungen damit gemacht.


URL oder Telefon zur Hand, wie ich an "den" rankomme ?

weil mieterschutzbund.de erweckt mir so einen regionalen eindruck confused.gif

Zitat (Doppelklick zum übernehmen)
Für einen geringen Mitgliedsbeitrag helfen die dort.


Darf man fragen, was "gering" ist ? zwinker.gif Die ich bisher fand lagen so bei 60-70/Euro im Jahr. Einer allerdings immer rueckwirkend zum 1.1 des Anmeldejahres... melde ich mich nun also an, hab ich 8 Monate verschenkt - erschien mir auch nicht gerade seriös blink.gif

Zitat (Doppelklick zum übernehmen)

Auf die Frage ob regional oder Bundesdeutsch. Ich glaube reginal ist immer besser und evtl auch schneller.


Ja, sicherlich, keine Frage. Aber lieber einem etwas traegeren "Bundesweiten" wo ich weiss, der ist auch wirklich "sicher" als einem Nepp zum Opfer zu fallen meinung.gif

Sid

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Guest
Geschrieben am: Thu, 02 September 2004, 12:09


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Zitat (Doppelklick zum übernehmen)
Darf man fragen, was "gering" ist ?  Die ich bisher fand lagen so bei 60-70/Euro im Jahr. Einer allerdings immer rueckwirkend zum 1.1 des Anmeldejahres... melde ich mich nun also an, hab ich 8 Monate verschenkt - erschien mir auch nicht gerade seriös


so habe da mal nachgeschaut bei mir. Zahle auch 63,-Euronen im Jahr. Das mit dem rückwirkend ist allerdings nicht seriös. hier in HH ist der "Mieterverein zu HH der wohl größte und auch "sehr effektiv". Es müsste doch woh in jeder größeren Stadt sowas ähnliches geben.
Oder schau mal hier: ***.mieterschutzbund.com/ ich hoffe es ist erlaubt. wurde mir gerade telefonisch durchgegeben.

blues
 
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Sidschei
Geschrieben am: Thu, 02 September 2004, 13:19


King of Bollywood alias MacGyver-Sid alias Bill Murray von MBL


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Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Guest @ Thu, 02 September 2004, 13:09)
Oder schau mal hier: ***.mieterschutzbund.com/ ich hoffe es ist erlaubt. wurde mir gerade telefonisch durchgegeben.

Danke smile.gif

Klar ist das Linken erlaubt, ist ja nix verwehrfliches und dann war linken immer erlaubt smile.gif

aber, das ist genau das forum, die nen monatlichen "beitrag" haben wollen, was ich gleich als unserioes eingestuft habt blink.gif

Aber das ist die, wo du bist ? - dann wird das wohl der "korrekte" sein und ich meld mich da mal bei denen... dankeschoen smile.gif

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Enie
Geschrieben am: Thu, 02 September 2004, 13:20


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Afaik (ich habe das ja mal vor langer, langer Zeit gelernt) gibt es nur regionale Mieterschutzbunde, die imho aber miteinander irgendwie organisiert sind. Du müsstest also mal nach "Miterschutzbund & deiner Stadt" suchen. Eigentlich sollte man diese Adressen auch über die Homepage der Stadt bekommen bzw. bei der Stadtverwaltung direkt erfragen können.

Zahlen muss man auf jeden Fall, da eine Rechtsberatung nur für die eigenen Mitglieder erlaubt ist. Einen Mitgliedsbeitrag, der aber für schon vergangene Monate zu zahlen ist, halte ich ebenfalls für sehr unseriös.
 
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Enie
Geschrieben am: Thu, 02 September 2004, 13:23


Unregistered









Ach so, hier ist die Seite des Mieterbundes. Dort auf Vereine klicken und du solltest einen seriösen in deiner Nähe finden.
 
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Sidschei
Geschrieben am: Thu, 02 September 2004, 15:23


King of Bollywood alias MacGyver-Sid alias Bill Murray von MBL


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Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Enie @ Thu, 02 September 2004, 14:23)
Ach so, hier ist die Seite des Mieterbundes. Dort auf Vereine klicken und du solltest einen seriösen in deiner Nähe finden.

super.gif Genau den hab ich gesucht - den Mieterbund a_woot.gif Danke Enie yesnick.gif

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Riv_al_do
Geschrieben am: Thu, 02 September 2004, 17:03


(: Gremium-Member :)


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Den Link hätte ich dir sofort geben können zahn.gif Beitrag liegt je nach Region zwischen 60 und 90 € im Jahr floet.gif und da meine Vermieterin super ist musste ich dem Verein bisher noch nicht beitreten thumbsup.gif

btw: Bei dir sollte noch der Zusatz "-deinestadt" dazu zwinker.gif
 
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Sidschei
Geschrieben am: Thu, 02 September 2004, 18:38


King of Bollywood alias MacGyver-Sid alias Bill Murray von MBL


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Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Riv_al_do @ Thu, 02 September 2004, 18:03)
Beitrag liegt je nach Region zwischen 60 und 90 € im Jahr floet.gif und da meine Vermieterin super ist musste ich dem Verein bisher noch nicht beitreten thumbsup.gif

ich hab von meinem vermieter auch seid 6 jahren nix mehr gehoert; aber ich vertrau dem typen einfach nicht wirklich; weil ne erhoehung von 50 euro ist echt heftig auf einmal; ich sag nur nichts weil ich ueber 6 Jahre da nicht wirklich was sagen kann und ich auch keine Nebenkosten bezahle...

Aber wenn der nun nach 8 Jahren ploetzlich auf die Idee kommen sollte, eine Nebenkostenabrechnung zu schicken - dann brauch ich nen Mieterbund - und zwar DRINGEND *g*

Zitat (Doppelklick zum übernehmen)

Den Link hätte ich dir sofort geben können zahn.gif


Danke anbeten.gif fuck.gif

Sid

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Paulchen-Panther
Geschrieben am: Thu, 02 September 2004, 19:39


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Hi Sid,
ich hab zwar auf die schnelle nichts zum Thema Verjährung von Wasserkostenabrechnungen gefunden floet.gif , aber generell gibt es unter den Suchwörten "nebenkosten verjährung" bei google unter anderem das:

Zitat (Doppelklick zum übernehmen)

Stichwort: Nebenkosten
Speziell : Verjährung v. Nebenkostennachforderungen / Vorauszahlungen verweigern
--------------------------------------------------------------------------------
Die Verjährungsfrist für Nebenkostennachforderungen beginnt erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem dem Mieter die Abrechnung zugeht.

Sachverhalt : Die Beklagte ist Mieterin einer Wohnung des Klägers und leistet auf die Heiz- und Warmwasserkosten monatliche Vorauszahlungen. Der Kläger hat im April'89 Nachzahlungen auf diese Kosten für den Zeitraum '83 bis '88 i.H.v. 4258 DM eingeklagt. In diesem Betrag sind 1191 DM für die Heizperiode '83 / '84 enthalten. Auch hierfür wurde der Beklagten erst mit Rechnung vom Februar'88 Abrechnung erteilt.

Dem BGH ist im Verlauf dieses Verfahrens folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorge-

legt worden :

" Beginnt die Verjährungsfrist einer Heizkostennachforderung des Vermieters bereits mit dem Ende des Jahres zu laufen, innerhalb dessen die Abrechnungsperiode endet oder erst mit Ende des Jahres, in welchem dem Mieter die Abrechnung über die Heizkosten zugeht ?"

Der BGH entschied diese Frage wie aus dem Leitsatz ersichtlich.


Entscheidungsgründe : Nachforderungen bzgl. Mietnebenkosten verjähren in vier Jahren ( § 197 BGB ) . Fraglich ist nun, wann die Verjährungsfrist zu laufen beginnt.

Die Verjährungsfrist eines jeden Anspruchs beginnt mit seiner Entstehung zu laufen ( § 198 BGB ). Entstanden ist ein Anspruch, wenn er vom Gläubiger geltend gemacht werden kann. Dies ist dann der Fall wenn er fällig ist. Auf dieser Grundlage ist es in der Rechtsprechung und im Schrifttum zur herrschenden Meinung geworden, daß für den Verjährungsbeginn von Nebenkostennachforderungen der Zugang der Abrechnung beim Mieter maßgebend ist, weil frühestens mit diesem Zeitpunkt die Fälligkeit dieses Anspruchs eintritt.

Folge ist, daß der Verjährungsbeginn vom Verhalten des Gläubigers (Anm.: Vermieters) abhängt. Dies führt jedoch zu keiner anderen Beurteilung. Sind für die Mietnebenkosten Vorauszahlungen vereinbart, so muß der Vermieter innerhalb angemessener Frist abrechnen. (Anm.: falls der Mietvertrag diesbezüglich keine Regelung enthält, dient die für Sozialwohnungen gesetzlich geregelte Frist von 12 Monaten auch für freifinanzierte Wohnungen als Anhaltspunkt.)

Der Mieter kann aufgrund seines Anspruchs auf Abrechnung deren Erteilung durchsetzen und damit den Verjährungsbeginn herbeiführen, d.h. die Verjährungsfrist zum Laufen bringen.

Insbesondere ist er berechtigt, weitere Vorauszahlungen zu verweigern, falls der Vermieter in angemessener Zeit keine Abrechnung erteilt ( BGH, WuM'84,185 ). (Anm.: diese verweigerten Vorauszahlungen sind nicht gespart, sie dienen lediglich als Druckmittel .)

Im übrigen führt die hier vertretene Auffassung zu der für den Mieter günstigen Folge, daß auch die Verjährung seines Anspruchs auf Erstattung zuviel gezahlter Nebenkosten erst mit Rechnungslegung zu laufen beginnt. Dies ist insofern von Bedeutung, als auch dieser Anspruch gemäß herrschender Meinung bereits in vier Jahren verjährt ( OLG Hamburg, WuM'88, 83 ; OLG Düsseldorf, ZMR'90, 411 ).

Abschlußbemerkung : Bereits vor der Verjährung können Nebenkostennachforderungen

" verwirkt " sein, nämlich dann, wenn der Mieter darauf vertrauen durfte, daß nach dem Verstreichen eines längeren Zeitraums der Vermieter keine diesbezüglichen Ansprüche mehr stellt. Dies hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.

BGH VIII AZR 5 / 90, WuM'91, 150 ff

( Quelle: http://www.jura.uni-sb.de/sr/ii0901.htm )


Vielleicht hilft's ja...



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P.P.

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Eine Freundschaft, die enden kann, hat niemals wirklich begonnen.....
 
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Sidschei
Geschrieben am: Fri, 03 September 2004, 07:40


King of Bollywood alias MacGyver-Sid alias Bill Murray von MBL


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Hi PP,

das ist - wahrlich ein interessantes Urteil und ein Grund mehr, schnellsten in den Mieterschutzbund einzutreten loli.gif

Denn ich wuerde in meinem Fall einen Schritt weiter gehen wollen als nur die "Verjaehrungsfrist" anzuprangern. Ich wohn nun seid ungefaehr 8 Jahren hier und habe noch NIE eine Nebenkostenabrechnung bekommen... mir schwirrt da irgendwas im Kopf rum (was allerdings nun kontraer zu Deinem Urteil ist) dass nach 3 Jahren ein "Gewohnheitsrecht" entsteht und somit die Wohnung "im gesamten" nicht als Kalt vermietet + Nebenkosten wie im Mietvertrag vereinbart laeuft, sondern als "Warmmiete" (eben auf Grund des Gewohnheitsrechtes) zu deklarieren ist - bei den heutigen Nebenkosten auf Grund der gestiegenen Energiekosten ein nicht unwesentlicher Punkt der eine Menge Kohle sparen kann zwinker.gif

Es geht sogar noch weiter, weshalb ich auf diese Schiene ziehen werde sollte er jemals mit ner Abrechnung noch kommen (was ich fast nicht glaube, aber sicher ist man nie). Bei der letzten Mieterhoehung (vor 6 Jahren ;-) habe ich einen Rueckbrief geschrieben, in dem ich 2 Dinge "forderte":
1) Einen Hinweis darauf, welche Teile der Mieterhoehung auf den Mietzins und welche auf die Nebenkostenvorauszahlung zu verrechnen sind. Darauf bekam ich keine Antwort
2) Weiters die Forderung, bei Mieterhoehung (gegen muendliche (ja, leider nur muendlich ;-) absprache in den naechsten 3 Jahren keine zu erhalten) die Wohnung bitte instand zu setzen, da sie Maengel aufweist.

Zu beidem kam kein Kommentar. Ergo ziele ich darauf letztendlich, dass damit ein Warmmiet-Vertrag letztendlich zu stande gekommen ist...

Einen Streit mit meinem Vermieter werd ich nun deswegen sicherlich nicht anfangen; ich hab seid 6 Jahren nichts von dem gehoert - und wenn's nach mir geht soll's bitte auch so bleiben floet.gif - Also zahl ich die Erhoehung u nd hoffe, weitere 6 Jahre nichts zu hoeren und keine Nebenabrechnung zu bekommen zahn.gif

Aber, sicher kann man sich einfach nicht sein - und deswegen sicher ich mich dann lieber mal ab smile.gif

Vielen Dank fuer die Muehe a_woot.gif

sid

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Guest
Geschrieben am: Mon, 06 September 2004, 16:40


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Auf Gewohnheitsrecht kannste nicht pochen, wenn es sich um ein Vermietobjekt mit mehreren
vermieteten Einheiten handelt.

Da ist der Vermieter sogar verpflichtet, genaueste Jahresabrechnungen zu den Mietnebenkosten ausweisen zu können.
Jeder Mieter in einem z.B. Mehrfamilienwohnhaus hat Anspruch auf eine ordentliche Jahresabrechnung zu den Mietnebenkosten.

Welche Mietnebenkosten umlagefähig sind ist gesetzl. festgeschrieben.

Als Mieter in einem solchen wollte ich sehr genau wissen, wie mein Vermieter welche Nebenkosten wie umschlägt (Umlageschlüssel) und ob das korrekt aufgeteilt wird.

Wohl gemerkt betrifft das in erster Linie Objekte mir meheren Vermieteinheiten.

 
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Sidschei
Geschrieben am: Mon, 06 September 2004, 17:33


King of Bollywood alias MacGyver-Sid alias Bill Murray von MBL


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Du hast vollkommen recht, Gast zwinker.gif

sollte ich aber "jurisitsch gesehen" einen Warm-Miet-Vertrag haben, also inklusive der Nebenkosten - dann wiederrum interessiert mich die Abrechnung nicht zwinker.gif

Ich leb in nem "Mehr-Objekte-Haus" und die Abrechnungen werden auch sehr genau vom Haus gemacht und weiterverteilt; an die Besitzer oder Vermieter.
Nur wenn er - der Vermieter - das nicht an mich weiter gibt - dann kann ich nur nixweiss.gif machen und mich dumm stellen; denn momentan profotier ich davon ganz klar...

sid

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NONO
Geschrieben am: Wed, 23 November 2005, 17:43


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Mein Vermieter will mir keine Jahresabrechnung für das Jahr 2004 geben. Es ist zum Kotzen.
 
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Wonder
  Geschrieben am: Sun, 04 December 2005, 20:08


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Hi @ll & Sidschei, hat_3.gif

nun ich bin seit fast 20 Jahren im Deutschen Mieterbund (DMB) und habe meine speziellen Erfahrungen machen müssen, aufgrund der Tatsache, das heutzutage jeder 3.te Mieter bereits Probleme mit den "Nebenkosten" hat, die widerrum beim DMB auf Platz 1 stehen. Die eigentliche Sorge ist immo das gleiche, ob der Verteilerschlüssel richtig in den Nebenkosten aufgeschlüsselt ist, wird in Personen, oder aber in Parteien (pro Wh.einheit) abgerechnet und und und.

Daher kann ich es Dir nur dringenst empfehlen beim DMB sich dort anzumelden, gut ich war selbst wieder wegen eines graziellen Vorfall`s dort erschienen, da meine Vermieterin (Warmbrödlerin,hihi ...) mir keine neuen Fenster einbauen lassen wollte. Ich sagte nur es regnet bei Schlagregen durch die Fenster durch, sie: " wäre technisch ja gar nicht möglich", ich möcht es jetzt auch garnicht weiter ausführen wollen, das ganze roch nach Hinhaltetaktik. Der DMB half mir daraufhin.

Im übrigen eine Nebenkosten-Abrechnung ist nach dem neuesten Stand nach 2 Jahren als verjährt anzusehen, entscheidend ist dabei nicht der Poststempel, sondern der des Schriftstücks vom Vermieter. Mir hält sie heute mittlkerweile vor, ich wäre der einzige Mieter von dem sie angeblich eine dicke Mappe hätte, daraufhin habe ich nur dazu sagen können. "Na dann haben sie jetzt wenigstens einen, von dem sie überhaupt was haben, wenn sie sonst nichts haben". Gut zugegeben war etwas drastisch, jedoch bei mir läuft das schon ein paar Jahre so mit der gnädigen Dame, hehe . . .

Jedem erzählt sie was anderes im Haus, ich wohne in einem 4 - Parteien Haus und nur weil wir uns gut verstehen als Nachbarn, was ja auch nicht überall so ist, haben wir erkannt, das manche Abrechnungen in den Aufschlüsselungen nicht, aber auch garnicht übereinstimmten, das roch nein was sag ich, das stank nach Betrug. Dieses habe ich dann mit Abschriften der Nachbarn an den DMB geschickt und sie bekam ein Schreiben zurück, worin sie den Nachweis zu liefern hatte, die dementsprechende Belege vorzulegen und das ist schon 3 Jahre her. Seitdem ist das vertrauen und auch Verhältnis zur Vermieterin gestört, ist ja auch vertsändlich. Denn die denkt sich, hauptsache ich komme an meine Knete und danach sehen wir mal, ungeheuerlich.

Naja war jetzt nur mal als Beispiel hier angegeben.

Desweiteren kostet es bei mir, habe ich erst vor 3 Tagen vom DMB erhalten, der MitGl.-Beitrag für das ganze Jahr 65,60 €. Hier wurde ja bereits richtigerweise darauf hingewiesen, das die Beiträge abhängig vom Bundesland sind, das ist korrekt.

Hier zur Haubtzentrale vom DMB:
DMB

Hier könnt ihr sämtliche Bereiche abfragen beim DMB:
Sämtliche Bereiche abfragen

Gruß, winke2.gif

Nachtrag: naja war wohl doch etwas spät, lasse die Links aber drinne floet.gif

Bearbeitet von Wonder am Sun, 04 December 2005, 20:29
 
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Sidschei
Geschrieben am: Sun, 04 December 2005, 20:42


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Is auch gut so, dass Du die Links drinlaesst, Wonder yesnick.gif

Besten Dank fuer Deine Info super.gif - Du warst naemlich noch nicht zu spaet, da Sid mal wieder "zu faul" *g* - Als Nono das Thema wieder ausgebraben hat ist es mir wie Schuppen von den Augen gefallen eek.gif dass ich da endlich mal aktiv werden sollte...

Vondaher: Danke - an Euch beide zwinker.gif

smile.gif

Sid

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Sidschei
Geschrieben am: Sun, 04 December 2005, 20:43


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Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (NONO @ Wed, 23 November 2005, 17:43)
Mein Vermieter will mir keine Jahresabrechnung für das Jahr 2004 geben. Es ist zum Kotzen.

Zahlst Du so viel, dass du was rausbekommen wuerdest bei den gestiegenen Kosten ?

Sid"Beitrag fast uebersehen floet.gif"schei

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Wonder
Geschrieben am: Mon, 05 December 2005, 20:15


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Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (NONO @ Wed, 23 November 2005, 17:43)
Mein Vermieter will mir keine Jahresabrechnung für das Jahr 2004 geben. Es ist zum Kotzen.

Hi Nono,

habe ist leider schon etwas länger her, gelesen in der NP (Neue Presse), das man wenn man die Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahr nicht bis zum 01.01 des nächsten Jahres erhalten hat, somit hinfällig wird.
Bitte informiere Dich daher beim MB, noch hast Du Zeit und vor allem spreche nicht mit Deinem Vermieter, denn damit forderst Du Ihn ja nur noch auf (erinnerst Ihn dran).

Als Beispiel:
Jetzt im Jahr 2005 erhältst Du die NK für 2004, dann muß sie vom Vermieter spätestens zum 01.012006 (Sonntag) eingegangen sein.
Da wir aber wissen das es sich an dem Tag um Neujahr handelt & ein Feiertag ist, ist der Vermieter gezwungen, dann die NK 2004 dementsprechend rechtzeitig abzuschicken. Spätestens zum 31.12.2005 muß er es an Dich abgeschickt haben.

Ansonsten würde ich sagen, lehne Dich entspannt zurück und genieße das neue Jahr. cool.gif
winke2.gif

@Sidschei

Danke für Deine Nachricht zwink.gif
ich passe meine Zahlung falls nötig bei der NK immo an. thumbsup.gif

. . . im übrigen finde ich es gut, das man hier drüber spricht, denn es ist vielen ein Dorn im Auge, zumal die Nebenkosten mittlerweile 1/3 der Kosten , der Miete entsprechen, frechheit sowas.
 
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Sidschei
Geschrieben am: Mon, 05 December 2005, 20:35


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Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Wonder @ Mon, 05 December 2005, 20:15)
. . . im  übrigen finde ich es gut, das man hier drüber spricht, denn es ist vielen ein Dorn im Auge, zumal die Nebenkosten mittlerweile 1/3 der Kosten , der Miete entsprechen, frechheit sowas.

Hey, hier ist alles erlaubt, was "beschaeftigt" und/oder gefaellt smile.gif Da kommen auch so an sich voellig MBL-Themenfremde Themen zur Sprache - weil wer kann einem denn mehr helfen als ne nette, kleine Community letztendlich ? smile.gif

Das mit den NK find ich auch den Hammer - und umso "gluecklicher" bin ich, dass ich nie auf eine bestanden hab *g* - Denn frueher hab ich klar draufbezahlt - deutlich! Zwischenzeitlich mach ich glaube ich nen verdammt "guten" Schnitt, dass ich nie ne Abrechnung bekomme und damit auch nichts nachzahle zwinker.gif

Deswegen wirds auch wirklich dringend, in den Schutzbund einzutreten, denn irgendwann kommt mein Vermieter bestimmt auf die Idee, wenn er merkt was er drauflegt *g* - wenn er es noch merkt zwinker.gif

Greetz,

Sid

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