|
Defiant |
Geschrieben am: Wed, 14 June 2006, 17:07 |
|
|
King of MBL
Gruppe: Members
Beiträge: 10605
Mitgliedsnummer.: 264
Mitglied seit: 05.10.2003
|
Zitat (Doppelklick zum übernehmen) | Urteil: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Az I-15 U 21/06) muss ein Forenbetreiber erst ab Kenntnis rechtswidrige Äußerungen seiner Nutzer löschen. Ihm könne es nicht zugemutet werden, aktiv nach Rechtsverstößen zu forschen oder gar alle Beiträge zu überwachen. Allerdings müsse er im Einzelfall nachweisen können, "unverzüglich" nach ... |
weiter auf Heise.de
Endlich mal ein vernünftiges Urteil.
--------------------
|
|
Sidschei |
Geschrieben am: Wed, 14 June 2006, 18:29 |
|
|
King of Bollywood alias MacGyver-Sid alias Bill Murray von MBL
Gruppe: Admin
Beiträge: 64964
Mitgliedsnummer.: 9
Mitglied seit: 27.04.2003
|
Zitat (Doppelklick zum übernehmen) | Der Heise Zeitschriften Verlag hat als Forenbetreiber in einem ähnlich gelagerten Fall ein Verfahren verloren. Im so genannten "Heise-Foren-Urteil" verlangt das Landgericht Hamburg vom Verlag eine Überwachung der geposteten Inhalte durch Vorabkontrollen. |
Ist das nun also vom Wohnort abhaengig, wie man da handeln muss?
Deutschland, einig Vaterland
Bin ja gespannt, welches der beiden Urteile "revidiert" wird...
-------------------- Nicht mehr alle Tassen im Schrank? - Dann stell doch Gläser rein! |
|
Defiant |
Geschrieben am: Wed, 14 June 2006, 19:35 |
|
|
King of MBL
Gruppe: Members
Beiträge: 10605
Mitgliedsnummer.: 264
Mitglied seit: 05.10.2003
|
Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Sidschei @ Wed, 14 June 2006, 19:29) | Zitat (Doppelklick zum übernehmen) | Der Heise Zeitschriften Verlag hat als Forenbetreiber in einem ähnlich gelagerten Fall ein Verfahren verloren. Im so genannten "Heise-Foren-Urteil" verlangt das Landgericht Hamburg vom Verlag eine Überwachung der geposteten Inhalte durch Vorabkontrollen. |
Ist das nun also vom Wohnort abhaengig, wie man da handeln muss?
Deutschland, einig Vaterland
Bin ja gespannt, welches der beiden Urteile "revidiert" wird... | Ich glaube mal weniger, daß das Urteil des Oberlandesgerichts revidiert wird. Höchstens durch den BGH, falls einer der Unterlegene dort hingeht.
Ich kann mir aber vorstellen, daß das Urteil des Landgerichts Hamburg durch das Oberlandesgericht Hamburg revidiert wird, denn Heise hat ja wohl Berufung eingelegt. Aber da heißt es abwarten.
Übrigens: Mit dem (Gerichtsatlas) kann man sehr schön die zuständigen Gerichte sehen.
--------------------
|
|
Sidschei |
Geschrieben am: Wed, 14 June 2006, 19:54 |
|
|
King of Bollywood alias MacGyver-Sid alias Bill Murray von MBL
Gruppe: Admin
Beiträge: 64964
Mitgliedsnummer.: 9
Mitglied seit: 27.04.2003
|
Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Defiant @ Wed, 14 June 2006, 20:35) | Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Sidschei @ Wed, 14 June 2006, 19:29) | Bin ja gespannt, welches der beiden Urteile "revidiert" wird... |
Ich glaube mal weniger, daß das Urteil des Oberlandesgerichts revidiert wird.
Höchstens durch den BGH, falls einer der Unterlegene dort hingeht. |
Du weisst genau, wie ich das meine
Zitat (Doppelklick zum übernehmen) | Ich kann mir aber vorstellen, daß das Urteil des Landgerichts Hamburg durch das Oberlandesgericht Hamburg revidiert wird, denn Heise hat ja wohl Berufung eingelegt. Aber da heißt es abwarten. |
Und was ist gueltig... wenn nicht?
Was ist denn das fuer eine "Gesetzgebung", die wir hier haben? 2x der selbe Fall, 2 unterschiedliche Urteile. Das ist so interessant wie Lotto spielen, bei uns vor Gericht zu gehen
-------------------- Nicht mehr alle Tassen im Schrank? - Dann stell doch Gläser rein! |
|
Defiant |
Geschrieben am: Wed, 14 June 2006, 22:34 |
|
|
King of MBL
Gruppe: Members
Beiträge: 10605
Mitgliedsnummer.: 264
Mitglied seit: 05.10.2003
|
Zitat (Doppelklick zum übernehmen) (Sidschei @ Wed, 14 June 2006, 20:54) | ..
Zitat (Doppelklick zum übernehmen) | Ich kann mir aber vorstellen, daß das Urteil des Landgerichts Hamburg durch das Oberlandesgericht Hamburg revidiert wird, denn Heise hat ja wohl Berufung eingelegt. Aber da heißt es abwarten. |
Und was ist gueltig... wenn nicht?
Was ist denn das fuer eine "Gesetzgebung", die wir hier haben? 2x der selbe Fall, 2 unterschiedliche Urteile. Das ist so interessant wie Lotto spielen, bei uns vor Gericht zu gehen | Tja, ist schon alles ziemlich verzwickt, unsere Justiz. Ist aber z.B. im Amiland auch nicht besser.
Wenn das OLG das Urteil des LG von Hamburg übernimmt und eine weitere Berufung zulässt!, dann könnte Heise ja noch vor den BGH ziehen, um eine endgültige Entscheidung treffen zulassen.
Aber wenn man die für diesen Thread ursprünglichen Fall ließt, dann fällt doch auf, das wieder ein LG eine (Fehl-)Entscheidung getroffen und das OLG dies im Eilverfahren dann berichtigt hat.
--------------------
|
|
|