|
Defiant |
Geschrieben am: Fri, 14 April 2006, 16:40 |
|
|
King of MBL
Gruppe: Members
Beiträge: 10605
Mitgliedsnummer.: 264
Mitglied seit: 05.10.2003
|
Zitat (Doppelklick zum übernehmen) | Hamburger Landgericht: Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar
Nach mehr als vier Monaten hat das Landgericht Hamburg die schriftliche Begründung seines viel beachteten Urteils zur Forenhaftung (Az. 324 O 721/05) vom 2. Dezember 2005 vorgelegt. Demnach handelt es sich bei Webforen um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen... |
mehr dazu unter Heise.de
(spiegelt so ungefähr meine persönliche Meinung zu diesem Urteil wieder)
--------------------
|
|
Oliver |
Geschrieben am: Sat, 15 April 2006, 06:39 |
|
|
Unregistered
|
Na klasse
Ich weiß garnicht, was ich dazu sagen soll
Ich meine, natürlich weiß ich, was ich sagen könnte. Nur dürfte das, nach der neuen Rechtsprechung, ziemlich teuer werden |
|
Defiant |
Geschrieben am: Sat, 15 April 2006, 07:45 |
|
|
King of MBL
Gruppe: Members
Beiträge: 10605
Mitgliedsnummer.: 264
Mitglied seit: 05.10.2003
|
[ironie] Man nennt das Technologieaustausch mit China:
Die klauen unsere Transrapidtechnik, und wir klauen deren Zensur! [(ironie]
--------------------
|
|
Sidschei |
Geschrieben am: Sat, 15 April 2006, 09:08 |
|
|
King of Bollywood alias MacGyver-Sid alias Bill Murray von MBL
Gruppe: Admin
Beiträge: 64964
Mitgliedsnummer.: 9
Mitglied seit: 27.04.2003
|
MOMENT MAL!
DAS war die schriftliche Erklaerung zu dem bereits laengst bekanntem Urteil, zu dem die schriftliche Erklaerung noch fehlte Also, nichts Neues erstmal sondern nur altbekanntes und immer noch der Status, dass heise dagegen vorgehen wird...
Sid
-------------------- Nicht mehr alle Tassen im Schrank? - Dann stell doch Gläser rein! |
|
Defiant |
Geschrieben am: Sat, 15 April 2006, 11:33 |
|
|
King of MBL
Gruppe: Members
Beiträge: 10605
Mitgliedsnummer.: 264
Mitglied seit: 05.10.2003
|
Moment mal! *g*
Das ist die schriftliche Urteils-Begründung, die bislang in dieser Form nicht vorlag. Das Urteil war bekannt, nur nicht, "wie & warum" das Gericht so urteilte! Ist also doch ein Unterschied.
Denn von einer "gefährlichen Einrichtung" war mir bislang noch nichts bekannt.
--------------------
|
|
Oliver |
Geschrieben am: Sat, 15 April 2006, 23:43 |
|
|
Unregistered
|
Was ich nicht verstehe ist: geht es jetzt vielleicht doch nur um kommerzielle Foren?
Kein Richter der Welt kann von einem "Hobby-Forenbetreiber" verlangen, das er sich Tag und Nacht vor sein Werk setzt und jeden Beitrag studiert. Und selbst wenn man das Tagsüber bewältigen könnte, muß man dann abends das Board abschließen?
Zitat (Doppelklick zum übernehmen) | Nur vage äußerte sich die Kammer zur Frage, ob sich ihre Sichtweise auf jedes Webforum oder nur auf Dienste von Presseorganen bezieht. Sie spricht von derjenigen "Person, die Einrichtungen unterhält, über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden". Dies gelte "auch für Unternehmen, die Inhalte über das Internet verbreiten." |
Wir verbreiten zwar auch nahezu pressemäßig unsere News, wir sind aber kein Unternehmen. |
|