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Andi |
Geschrieben am: Wed, 18 April 2007, 17:48 |
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Zitat (Doppelklick zum übernehmen) | Webhoster Rapidshare reicht Klage gegen GEMA ein
Rapidshare hat heute beim Landgericht Düsseldorf eine negative Feststellungsklage gegen die GEMA eingereicht. Das Unternehmen möchte dabei herausfinden, ob es im Vorfeld überprüfen muss, ob eine hochgeladene Datei das Copyright anderer Firmen verletzt, oder nicht.
"Wir möchten mit der Klage feststellen, wie weit die Verpflichtungen eines Webhosters reichen, um den Missbrauch seines Angebots und Rechtsverletzungen durch einzelne Nutzer zu verhindern", so Bobby Chang, Geschäftsführer von Rapidshare.
"Die unklare Rechtslage ist für die Branche gravierend", so Chang weiter. Bislang entfernt Rapidshare illegale Dateien sobald das Unternehmen von den Rechteinhabern darauf hingewiesen wird. Für den Fall, dass Webhoster dazu verpflichtet werden von vornherein den Zugang zu illegalen Dateien zu verhindern, müssten sie jede Datei die hochgeladen wird einzeln überprüfen.
Genau dies würde die Unternehmen jedoch in eine Zwickmühle bringen. Wie Rapidshare mitgeteilt hat, würde ein solches Vorgehen nämlich gegen das deutsche Telemediengesetz und die europäische Gesetzgebung verstoßen.
Quelle: winfuture.de
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