Zitat (Doppelklick zum übernehmen) | Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung durch die Hintertür
Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat eine Empfehlung zum Umgang mit Massenstrafanzeigen gegen Filesharing-Nutzer ausgesprochen. Bei einer Arbeitstagung der Generalstaatsanwälte Ende November 2005 hatten die Behörden zuvor darüber diskutiert, wie sie künftig mit den zig tausenden Strafanzeigen umgehen sollen, die in Karlsruhe wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverstößen gestellt wurden. |
Quelle & kompletter Artikel: http://www.heise.de/newsticker/meldung/67918 |