Zitat (Doppelklick zum übernehmen) | Achtung: Sie sind vermutlich ein Verbrecher ! Der europäische Haftbefehl.
Der „Europäische Haftbefehl“ kann für JEDEN Bewohner Europas zur Katastrophe werden! Dieser Europäische Haftbefehl ist seit dem 23.08.2004 bei uns geltendes Recht, kann jedoch auch auf Straftaten angewandt werden, die vor der Ratifizierung begangen wurden!
Demnach kann JEDER für eine tatsächlich oder angeblich begangene Handlung auf Ersuchen an jeden beliebigen EU-Staat ausgeliefert werden, AUCH wenn die Handlung im Heimatland gar nicht strafbar ist, sondern nur nach dem Strafgesetz des um Auslieferung ersuchenden Staates.
Ja, es ist noch nicht einmal notwendig, die Tat im auslieferungsersuchenden Land begangen zu haben! Und wenn es sich bei dieser realen oder Ihnen auch nur unterstellten Tat um eine solche handelt, die auf einer Liste von insgesamt 32 Straftaten steht, auf die sich alle EU-Länder geeinigt haben (ungeachtet der jeweiligen nationalen Gesetzgebung!), dann findet in Ihrer Heimat keinerlei Überprüfung statt, ob Sie auch wirklich schuldig sind! (wenn diese Straftat im ansuchenden Land mit einer Eine Auslieferung kann lt. Gesetzestext dann erfolgen, wenn die maximale Strafe (das Höchstmaß) dieses Vergehens 12 Monate (oder mehr) Freiheitsstrafe beträgt. ...
Zitat (Doppelklick zum übernehmen) | „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Premierminister von Luxemburg Jean-Claude Juncker erklärt seinen EU-Kollegen die Demokratie (SPIEGEL 52/1999) |
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Unfaßbar? Unglaublich meint Ihr? Realität, einfach nur Tatsache.
Ausführlicher in der Quelle. Und man sollte es sich wirklich genau durchlesen, denn mitbekommen haben davon wohl die wenigsten etwas.
Quelle: http://www.initiative.cc/Artikel/2004_12_12%20EU%20Haftbefehl.htm |